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Anmeldung

Anmeldung

Die Jüdische Schule NOAM steht allen jüdischen Kindern offen. Voraussetzungen für die Aufnahme sind Schulreife sowie deutsche Sprachkenntnisse. Darüber hinaus müssen die Kinder über genügend hebräische Sprachkenntnisse verfügen, um dem jüdischen Unterricht auf der entsprechenden Stufe folgen zu können. Für die 1. Klasse genügen hebräische Lesekenntnisse.

Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet die Schulleitung. Die Abklärung der Schulreife erfolgt üblicherweise durch ein Gespräch mit den Kindergärtnern, allenfalls zusätzlich durch einen Entwicklungs- oder Schulpsychologen oder durch den Schulpsychologischen Dienst. Die Anmeldung eines Kindes in die NOAM gilt grundsätzlich für die Dauer der gesamten Primarschule. Die ersten drei Monate nach Eintritt in die NOAM gelten prinzipiell als Probezeit.

Anmeldung für die erste Klasse

Kinder, die im laufenden Kalenderjahr vor dem 30. April sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Sie können mittels des Anmeldeformulars für die NOAM angemeldet werden. Anmeldeschluss ist jeweils der 15. April. Mit ihrer Unterschrift auf der Anmeldung akzeptieren die Eltern/Erziehungsberechtigten die Schulbestimmungen, wie sie in der Schuldokumentation festgelegt sind.

Noch nicht schulpflichtige Kinder können auf Antrag der Eltern unter bestimmten Voraussetzungen frühzeitig in der NOAM eingeschult werden. Die Schule veranlasst in Absprache mit den Eltern eine Schulreifeabklärung des Kindes bei einem Entwicklungs- oder Schulpsychologen. Sofern diese Abklärung die Schulreife des Kindes eindeutig bestätigt und die Kreisschulpflege Uto der Stadt Zürich aufgrund des Antrages des Schularztes einer vorzeitigen Einschulung zustimmt, entscheidet die Schulleitung über die Aufnahme.

Anmeldung für die zweite bis sechste Klasse

Die Anmeldung von Kindern für eine zweite bis sechste Klasse und für Kinder, die im Laufe eines Schuljahres in die NOAM wechseln sollen, erfolgt mittels des Anmeldeformulars. Die Schulleitung klärt die Schulreife, Wissensstand sowie schulische Leistungsfähigkeit und entscheidet dann über die Aufnahme des Kindes.