Absenzregelung

Absenzregelung

Absenz und Dispense

Die NOAM begrüsst und unterstützt die aktive Teilnahme ihrer Schülerinnen und Schülern an familiären, religiösen, kulturellen und sportlichen Anlässen ausserhalb der Schule, auch wenn dies ab und an die Schulzeit tangiert. Dabei gilt es zwischen Schulpflicht und ausserschulischen Aktivitäten zum Wohle des Kindes eine gesunde Balance zu finden. Eine proaktive Absenzenregelung soll diesem Umstand Rechnung tragen und gleichzeitig den kantonalen Auflagen genügen. Absenzen und Dispensen müssen durch die Schulleitung bewilligt werden. Wir bitten Sie deshalb, die folgenden Punkte der vereinfachten Absenzenregelung zu beachten: Pro Schuljahr werden zwei Jokertage gewährt, welche ohne Begründung bezogen werden können. Der Bezug der Jokertage muss vorab der Klassenlehrperson und dem Schulsekretariat (via Klapp) mitgeteilt werden. Absenzen sollen direkt via Klapp so bald als möglich (mindestens eine Woche im Voraus) gemeldet werden. Für die Bewilligung gelten folgende Richtlinien:
  • Grund und Dauer der Absenz
  • Anzahl Absenzen zum Zeitpunkt des erneuten Gesuches
  • Gefährdung der Promotion und der Erfüllung der Schulpflicht durch die beabsichtigte Absenz
Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass der Schulstoff im Interesse des Kindes bei jeder Absenz entsprechend vor- oder nachgeholt wird. Zur Unterstützung erhalten Sie von den Lehrpersonen die Arbeitsaufträge für Ihr Kind schriftlich zugeschickt. Falls die schulischen Absenzen Ihres Kindes aus unserer Sicht an die Grenze der oben beschriebenen „gesunden Balance“ stossen, werden wir Sie darüber informieren. Wir halten uns grundsätzlich an die Volksschulverordnung. Zu späte Abmeldungen oder ein nichtbewilligtes Fernbleiben werden als unentschuldigte Absenz im Zeugnis eingetragen. Bei drei unentschuldigten Absenzen wird eine Meldung an die Kreisschulpflege in Betracht gezogen.