Ein Stipendium ist jeweils gültig für ein Schuljahr, deshalb muss jedes Jahr ein neues Gesuch eingereicht werden.
Die Leistungen pro Kind und Monat sind bei einem Schulgeld im Schuljahr 2023/2024 von CHF 1’660.00/Monat (Primar) bzw. CHF 1’730.00/Monat (Sek) folgende:
Eigenleistung der Eltern/Erziehungsberechtigten: mindestens CHF 350.00/Monat (Primar) bzw. CHF 430.00/Monat (Sek)
Stipendium bis max. CHF 1’350.00/Monat
Anerkennung der Schulgelderleichterung als Darlehen, welches rückzuzahlen ist. (in begründeten Fällen kann eine Rückzahlung erlassen werden)
Evaluationskriterien
Finanzielle Verhältnisse der Eltern / Erziehungsberechtigten
Anzahl Kinder, die unterstützt werden
Unter Wahrung strengster Diskretion werden die Anträge durch eine ausgebildete Gruppe innerhalb des Stiftungsrates, die sogenannten Elternberaterinnen und Elternberater, behandelt. Die Elternberaterinnen und Elternberater nehmen sich mit viel Einfühlungsvermögen der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller an, errechnen die Beitragshöhe anhand der abgegebenen Unterlagen (wie Steuererklärung, Steuereinschätzung, Lohnausweise sowie Budget) und lassen ihre Empfehlung zuerst von ihrer Gruppe und anschliessend vom Gesamtstiftungsrat (selbstverständlich ohne Namensnennung der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller) absegnen.
Folgende Personen gehören zur Vergabegruppe (Elternberater):